Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss #BVerfG— Konstantin Kuhle (@KonstantinKuhle) November 30, 2021
Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss #BVerfG